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  • Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther

    Curos Rechtsanwälte - Anwalt markenrecht

Anwalt Markenrecht München

Markenrecht hat einen hohen Stellenwert, denn schlagkräftige Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen erhöhen den Erfolg ihrer Vermarktung. Die Marke ist Teil Ihrer Corporate Identity, sie ist Aushängeschild Ihres Unternehmens. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, einen adäquaten Partner in Sachen Markenrecht an Ihrer Seite zu haben, wenn es gilt, sich erfolgreich abzugrenzen oder zu verteidigen.

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen, kompetenten Anwalt für Markenrecht in München? CUROS Rechtsanwälte helfen Ihnen zuverlässig und vertrauensvoll weiter. Im Bereich Markenrecht liegen unsere Kompetenzen unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Beratung beim Finden einer aussagekräftigen Marke
  • Abgrenzung gegenüber ähnlichen Marken
  • Verteidigung  gegenüber ungerechtfertigten Angriffen
  • Unterscheidung zwischen Marke und geschäftlicher Bezeichnung (Firma)
  • Verlangen von Unterlassung und Schadensersatz wegen Verletzung Ihrer Marke und geschäftlichen Bezeichnung
  • Markenpiraterie

Als ihr Anwalt für Markenrecht in München behalte ich dabei immer Ihre individuellen Ziele vor Augen und suche nach maßgeschneiderten, individuellen Lösungen. Mein Ziel ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und stattdessen nach wirtschaftlich sinnvollen, außergerichtlichen Lösungen zu suchen.

Sie benötigen schnellstmöglich einen Termin? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Warum wir
Rechtsanwälte Curos aus München
Offene Kommunikation und Abstimmung der Lösungsmöglichkeiten sowie der Kosten.

Fachliche Kompetenz des stets im Mandant bleibenden Berufsträgers.

Freundlicher, offener und moderner Umgang, prompte Reaktion.

Rechtsanwalt für Markenrecht auf bundesweiter und internationaler Ebene

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Markenrecht, der Ihre Interessen auch auf internationaler Ebene geltend machen kann? CUROS Rechtsanwälte als Ihr Anwalt für Markenrecht verfügen über ein breit gefächertes Netzwerk, bestehend aus europäischen und US-amerikanischen Kollegen.

Wir nehmen uns Zeit für jeden einzelnen Mandanten und hören uns Ihre Vorstellungen, Ziele und Wünsche an.

Rechtsanwälte Markenrecht – Ihre Belange sind bei uns in guten Händen

Schließlich offerieren CUROS Rechtsanwälte Ihnen unterschiedliche Abrechnungsmodelle, die ganz individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden können. Als Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht München bieten wir z.B. eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Wir treffen eine Prognose zu den voraussichtlich entstehenden Kosten und halten Sie mittels Zwischennachricht ständig hinsichtlich der bereits aufgewendeten Zeit auf dem Laufenden.

Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Abrechnung im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) durchzuführen. Gerne beraten wir Sie auch in diesem Punkt ausführlich und beantworten Ihre Fragen.

Häufige Fragen:

Was schützt das Markenrecht?

Das Markenrecht ist ein Teil des deutschen Markengesetzes (MarkenG), es ist – als Teil der Europäischen Union – Gegenstand der Unionsmarkenverordnung (UnionsmarkenVO). Es schützt das Zeichen des Markeninhabers, mit dem dieser seine Waren oder Dienstleistungen als Verantwortlicher kennzeichnet. Zeichen sind zumeist Logos, können aber auch Wörter, Buchstaben, selten Töne oder sogar – ausnahmsweise – Formen sein.

Das MarkenG schützt u. a auch Unternehmenskennzeichen, also die Firmenbezeichnung.

Warum gibt es das Markenrecht?

Das Markenrecht gibt es, damit klar ist, dass die Marke des Inhabers geschützt ist. Wer dessen Marke vermarkten will, muss sich an ihn wenden, Selbstbedienung ist nicht erlaubt. Und kommt es zur unberechtigten Markennutzung, indem der anderer Anbieter für seine eigene Ware oder Leistung – erstens – das identische Zeichen des Markeninhabers oder – zweitens – ein ähnliches Zeichen des Markeninhabers benutzt oder – drittens – das Zeichen des Markeninhabers für seine eigene Ware oder Leistung ausnutzt, kann der Markeninhaber insbesondere Unterlassung und Schadensersatz, letzteres vor allem in Form einer angemessenen Vergütung, verlangen.

Wie entsteht der Schutz durch die Marke?

Der Markenschutz entsteht hauptsächlich mit der Eintragung in das Markenregister, in einem Ausnahmefall mit der Verkehrsgeltung des Zeichens, also dann, wenn das Zeichen für eine bestimmte Ware oder Leistung bekannt geworden ist.

Wie entsteht der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung?

Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung entsteht mit der Aufnahme der geschäftlichen Bezeichnung im Geschäftsverkehr.

Was wird als Marke in das Register eingetragen?

Eine Marke wird u.a. nur eingetragen, wenn sie unterscheidungskräftig ist. Die Unterscheidungskraft ist die wichtigste Eintragungsvoraussetzung. „Apple“ ist für Äpfel nicht unterscheidungskräftig und damit nicht eintragungsfähig weil für Äpfel beschreibend. „Apple“ kann aber sehr wohl – dies wissen wir alle – für Rechner eingetragen werden.

Wann entsteht der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung?

Auch hier ist die Unterscheidungskraft die wichtigste Entstehungsvoraussetzung. Nennt ein Veranstalter für Freizeiterlebnisse in Form von Kennen-Lern-Partys sein Unternehmen „Die Baggerparty“, kann sich auch der Mitbewerber so nennen, weil der Erstbenutzer des Wortes „Die Baggerparty“ zur Kennzeichnung seines eigenen Geschäftsbetriebes keinen Schutz erlangt hat. Ob der Werbeinhalt jeweils zulässig ist, entscheidet sich nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Gibt für das Internet besondere Regelungen des Markenrechts?

Neue Technik schafft neue Rechtsprobleme. Das Internet hat in besonderem Maße für neue Rechtsfragen auch im Bereich des Markenrechts geführt. Ein Schwerpunkt der Streitigkeiten war (und ist es noch zum Teil), ob man veranlassen darf, dass bezahlte Werbeanzeigen (Adwords) in der Nähe des gewünschten Trefferproduktes erscheinen. Dies erreicht man, indem die mit dem Trefferprodukt zusammenhängende Marke als Schlüsselwort (Keyword) der bezahlten Werbeanzeige zugrunde gelegt wird. Die Nähe zu einem bestimmten Trefferprodukt ist dann gewünscht, wenn das durch die bezahlte Werbeanzeige beworbene Produkt ein Komplementärprodukt zum Trefferproduktes ist, man also annehmen darf, dass sich das Interesse für das Trefferprodukt auch auf das beworbene Produkt bezieht. Diese und neue Aufgaben bewältigt die Rechtsprechung und die juristische Literatur, neue Regelungen im MarkenG oder der UnionsmarkenVO mussten nicht geschaffen werden.

Wie lange dauert der Schutz der eingetragenen Marke?

Der Schutz der eingetragenen Marke dauert solange, wie die Marke benutzt und die Verlängerungsgebühr bezahlt wird.

089 / 670 03 00

Für sämtliche Anliegen oder Fragen in Zusammenhang mit unseren Rechtsgebieten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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