Geschichte
Rechtsanwalt Braun gründete als Juniorpartner zusammen mit Rechtsanwalt Will im Herbst 1986 die Kanzlei „Will & Braun“, Ottobrunn. Die Kanzlei entwickelte sich auch nach dem altersbedingten Ausscheiden von RA Will unter RA Braun schnell und zukunftsorientiert.
1996 erfolgte der Umzug vom Münchner Vorort in die Landeshauptstadt. Zudem war das Team mit dem Eintritt der Rechtsanwälte Bergmaier und Preiß als weitere Partner zwischenzeitlich gewachsen. Der Kanzleisitz befand sich in der Hauptverwaltung des Versicherungskonzerns „Generali“.
Im Herbst 2004 erfolgte der Umzug zum heutigen Standort im Arabellapark (München-Bogenhausen). Seit 2018 besteht „CUROS Rechtsanwälte“ aus fünf Partnern. Im Jahr 2018 erfolgte die erfolgreiche Fusion mit der Kern Anwaltskanzlei, zu der nun gegründeten CUROS Rechtsanwälte PartmbB. Die Kern Anwaltskanzlei wurde von Rechtsanwalt Alexander Kern an deren Hauptsitz in Straubing im Jahr 2006 gegründet. Der Beratungsfokus lag von Anfang an auf dem Arbeitsrecht sowie dem Recht der erneuerbaren Energien im Photovoltaikbereich. Im Jahr 2013 erfolgte der Umzug in das repräsentative Kanzleigebäude in der Geiselhöringer Straße 23 in Straubing. Die Kanzleien standen sich bereits seit dem Jahr 2011 durch eine erfolgreich gelebte Kooperationspartnerschaft sehr nahe.
Die Partner der Kanzlei sind die Rechtsanwälte German Braun, Andreas Preiß, Friedrich Bernreuther, Alexander Kern und Susanne Steinbach, die unter der geschäftlichen Bezeichnung „CUROS Rechtsanwälte PartmbB“ ihre Leistungen anbieten:
- spezialisiert auf hohem Niveau,
- mit Augenmaß bei steter Wahrung der Ziele des Mandanten,
- und fair, im Umgang nach außen und untereinander.
Die Folge war und ist bis heute die stete Zunahme anspruchsvoller, hochwertiger Mandate sowohl im Bereich der Geschäfts- wie auch Privatkunden.
„CUROS“ ist eine Wortschöpfung, die sich aus „curia“ (lat. das Gericht) und „nomos“ (griech. das Recht) zusammensetzt. Symbolisch wird daher die Verteidigung des Rechts vor Gericht (nach dem Scheitern einer immer vorzuziehenden außergerichtlichen Lösung) nach außen hin als geschäftliche Bezeichnung und Marke repräsentiert.