Fachliche Kompetenz des stets im Mandant bleibenden Berufsträgers.
Freundlicher, offener und moderner Umgang, prompte Reaktion.
Wo liegen unsere Kernkompetenzen als Anwälte im Gesellschaftsrecht?
Ob GmbH, KG, OHG oder andere Gesellschaftsformen, wir können Sie umfassend beraten und vertreten. Dabei können wir auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen, der durch regelmäßige Weiterbildungen stetig aktualisiert und erweitert wird. Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht aus München kann Sie bereits bei der Wahl der passenden Rechtsform für Ihre Gesellschaft beraten, einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag formulieren oder eventuelle geltend zu machende Schadensersatzansprüche gegenüber der Gesellschaftsführung prüfen.
Unser zentraler Beratungsansatz besteht darin, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden und stattdessen nach außergerichtlichen Lösungen zu suchen. Sollte sich allerdings ein Rechtsstreit nicht vermeiden lassen, vertritt Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht Ihre Interessen vor Gericht. Dabei setzen wir auf eine engagierte, nachdrückliche und zielorientierte Prozessführung.
Zu unseren Spezialkompetenzen zählen spezielle Kenntnisse, welche den normalen, juristischen Rahmen überschreiten. Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht bietet Ihnen Konflikt-Management, Cross-Border- oder Wirtschaftsmediation und eine Verhandlungsführung nach dem Harvard-Konzept. Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht nimmt sich Zeit für Sie und steht Ihnen auch bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen als rechtliche Unterstützung im Gesellschaftsrecht in München gerne als Partner zur Seite
Sie suchen nach einem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, der Sie auch auf bundesweiter Ebene vertreten kann? Bei CUROS Rechtsanwälte erwartet Sie ein großes Netzwerk aus deutschen, europäischen und internationalen Kooperationspartnern, die bereits mit unseren Mandanten zusammengearbeitet haben. Gerade auf internationaler Ebene ist es wichtig, einen fachkundigen, erfahrenen Partner an seiner Seite zu wissen.
Im Bereich der Abrechnungsmodelle zeigt sich auch unsere Flexibilität. Sie können unsere juristischen Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen lassen. Oder Sie entscheiden sich für eine individuelle Vergütungsvereinbarung, bei der Sie in regelmäßigen Abständen eine Übersicht über Leistungen und Kosten erhalten. In einem ersten Gespräch kann Ihnen unser Anwalt für Gesellschaftsrecht nähere Informationen zu den einzelnen Abrechnungsmodellen geben, Ihnen die eventuelle Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten sagen oder die verschiedenen Arten der Finanzierungsmöglichkeiten vorstellen.