Rechtsanwältin Susanne Steinbach
Frau S. Steinbach ist zugelassen als Rechtsanwältin seit 2005. Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht und hat ferner insbesondere den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht absolviert.
Der Schwerpunkt ihrer medizinrechtlichen Tätigkeit liegt im Arzthaftungsrecht und Vergütungsrecht der Heilberufe, zumeist auf Seiten der Patienten.
RAin S. Steinbach betreut auch (Zahn-)Ärzte und (Zahnarzt-)Arztpraxen sowie Angehörige anderer Heilberufe (z.B. Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Psychotherapeuten), insbesondere im Bereich der ärztlichen Kooperationen (z.B. Gemeinschaftspraxen u.ä), des Arztstrafrechts und des ärztlichen Berufsrechts.
RAin S. Steinbach ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), dort der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht.
Spezielle Kompetenzen
- Fachanwältin für Medizinrecht
- Absolventin des Fachanwaltslehrgangs für Familienrecht
Absolvierte Fort- und Weiterbildungen
- 17.10.2013: Kreditrecht, insbesondere Aufklärungspflichten der Banken bei Schrottimmobilien.
- 16.10.2013: Ausgewählte Probleme bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationsverträge.
- 15.10.2013: Update im Vertragsarztrecht.
- 25.07.2013: Anlageberatung in der forensischen Praxis.
- 10.07.2013: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht und das neue Patientenrechtegesetz
- 2012/2013: Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht, 120 Std. Fortbildung mit 3 Abschlussklausuren.
- 17.10.2012: Beratung von Krankenhäusern.
- 16.10.2012: Bewertung von Arztpraxen.
- 16.07.2012: Update im Arzthaftungsrecht.
- 18.07.2012: Neue Entwicklungen im Vertragsarztrecht 2012.
- 30.04.2010: Neue Anforderungen an die Verteidigung in Straßenverkehrssachen.
- 06.11.2009: Rechtsmittel im Strafverfahren / Beweisantragsrecht / Strafrecht „update 2009“.
- 2007: Fachanwaltslehrgang für Strafrecht, 120 Std. Fortbildung mit 3 Abschlussklausuren.
- 28.10.2006: Vernehmungslehre / Vernehmungstaktik.
- 27.10.2006: Glaubwürdigkeit von Personen und Glaubhaftigkeit von Angabe/Aussagenanalyse.
- 2005: Fachanwaltslehrgang für Erbrecht, 120 Std. Fortbildung mit 3 Abschlussklausuren.
- 2005: Bielefelder Kompaktkurs für Anwalts- und Notartätigkeit.
Gerichtszulassung
OLG München
Die Zulassung von Rechtsanwälten bei dem jeweils zuständigen OLG ermöglicht es, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten. Dasselbe gilt für die Vertretung vor Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten. Als Instanzvertreter besteht zusätzlich die Möglichkeit vor dem EuGH aufzutreten. Als Instanzvertreter besteht ferner nach Worterteilung durch den BGH-Anwalt die Möglichkeit, vor dem BGH zu plädieren.
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer München.
- Deutscher Anwaltsverein mit Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht