Kosten der Erstberatung
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind in § 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG auch die Kosten einer Erstberatung geregelt. Demnach dürfen die Kosten der Erstberatung eines Verbrauchers 190,00 € zuzüglich einer Auslagenpauschale von max. 20% (jedoch max. 20,00 €) zuzüglich der gesetzlichen MWST von derzeit 19% nicht überschreiten. D.h. die Kosten der Erstberatung dürfen somit nicht höher als 249,90 € liegen, soweit nicht z.B. im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung, ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch eine telefonische Anfrage, z.B. um eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsstreites zu erhalten, als Erstberatung zu werten ist.
Sollte der Mandant nach der Erstberatung entscheiden, dass CUROS Rechtsanwälte für ihn tätig werden sollen, werden die Kosten der Erstberatung auf die weiteren Rechtsanwaltskosten angerechnet.
Vergütungsmodelle nach der Erstberatung
Alle Tätigkeiten Ihres CUROS Rechtsanwalts nach der Erstberatung erfolgen entweder auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
Gebührenabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Vergütung der Tätigkeit von Rechtsanwälten ist seit dem 01.07.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) grundsätzlich geregelt.
Je nach dem, welchem Rechtsgebiet der Fall zuzuordnen ist (z.B. Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht usw.) und der Art der Tätigkeit des Anwalts für den Mandanten (z.B. Beratung, außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten, Verhandlungen mit Dritten, Vorbereitung und Abschluss eines Vergleichs, Vertretung in der mündlichen Verhandlung vor Gericht usw.) fallen jeweils eine oder auch mehrere Gebührensätze an, wobei manche dieser Gebühren ganz oder teilweise auf andere Gebühren anzurechnen sind.
Da die Gebührenabrechnung nach dem RVG für juristische Laien oft nur schwer nachzuvollziehen ist, erläutern wir Ihnen die für Ihren Fall entstehenden Kosten nach dem RVG gerne detailliert im persönlichen Gespräch im Rahmen unserer umfassenden Erstberatung.
Vergütungsvereinbarung
Vor allem für Mandanten, die einen hohen Bedarf an anwaltlicher Unterstützung bzw. Vertretung im Rahmen außergerichtlicher Verfahren haben, kann sich die Vereinbarung einer gesonderten Vergütungsvereinbarung im Vergleich zur Einzelabrechnung der Tätigkeit des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor allem
- bei hohen Gegenstandswerten
- oder besonders komplizierten und aufwendigen Sachverhalten
nicht selten als erheblich kostengünstiger für den Mandanten erweisen.
Dabei erfolgt die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit der CUROS Rechtsanwälte nicht nach dem RVG, sondern auf Basis eines gemeinsam mit dem Mandanten definierten Pauschalhonorars für eine definierte juristische Leistung oder entsprechend dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand des Anwalts nach den aktuell gültigen Stundensätzen der CUROS Rechtsanwälte.
Welche die für Ihren Fall günstigste Gebührenregelung ist, besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch im Rahmen unserer umfassenden Erstberatung.
Kostendeckung durch Rechtschutzversicherung
Sofern Sie zu Ihrem Schutz eine Rechtsschutzversicherung über das für Ihren Fall zutreffende Rechtsgebiet abgeschlossen haben, kümmern wir uns von Seiten der CUORS Rechtsanwälte gerne für unsere Mandanten um die Einholung der erforderlichen Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung.
Bitte bringen Sie hierfür den Versicherungsschein Ihrer Rechtsschutzversicherung bereits zum Erstberatungstermin mit Ihrem CUROS Rechtsanwalt mit. Ihr Ansprechpartner seitens der CUROS Rechtsanwälte erläutert Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung alle Fragen der Vergütung, wobei es regelmäßig erforderlich ist, den Sachverhalt Ihres Falles genau herauszuarbeiten, um eine Deckungszusage für Sie zu erreichen.
Wird von Ihrer Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage für Ihren Fall erteilt, werden in der Regel sämtliche Kosten nach dem RVG auf der Grundlage des maßgeblichen Gegenstandswertes nach Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung übernommen. Dies kann dazu führen, dass eine Angelegenheit erheblich unwirtschaftlich wird. Dies teilen wir Ihnen vorab mit.
Prozesskostenfinanzierung
Auf Wunsch informiert Ihr Ansprechpartner bei CUROS Rechtsanwälte Sie natürlich auch gerne über die vorhandenen Möglichkeiten der Prozesskostenfinanzierung in einem persönlichen Gespräch.
Fazit
Ihr CUROS Rechtsanwalt wird Sie in jedem Fall ausführlich über die verschiedenen Vergütungsmodelle, das für Sie geeignetste Abrechnungsmodell sowie die Möglichkeiten der Prozesskostenfinanzierung umfassend beraten.
Sie benötigen schnellstmöglich einen Termin? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Für sämtliche Anliegen oder Fragen in Zusammenhang mit unseren Rechtsgebieten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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